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21.9.2016 – Ein Autohof mit LKW-Stellplätzen, eine Tankstelle, einen Beherbergungs- und Gaststättenbetrieb in der Nähe des ALDI sowie das Aufstellen eines Werbepylon an der Autobahnausfahrt Selb-West – diesem Bauvorhaben eines Antragstellers hat der Bauausschuss des Selber Stadtrats in seiner Sitzung am Mittwochabend nicht zugestimmt.

Das Vorhaben, das aus bauordnungsrechtlicher Sicht als Sonderbau vollumfänglich bzgl. Brandschutz, Standsicherheit, Stellplätze, usw. zu prüfen wäre, liegt teilweise innerhalb des Geltungsbereiches für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 173 für das Gebiet nordostwärts der Autobahnanschlussstelle Selb-West und zum Teil im Außenbereich. Für die betroffene Außenbereichsfläche stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Ort- und Landschaftsbild und die Naherholung dar. Die Fläche wird tatsächlich landwirtschaftlich genutzt, sodass die Darstellung des Flächennutzungsplanes zutreffend ist. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen im Wesentlichen die Tankstelle, der Laden mit Gastronomie, der Einzelhandel, das Motel und die umliegenden Stellplätze. Im Außenbereich sind die Lkw-Stellplätze, einige Pkw-Stellplätze, der Werbepylon und der Lärmschutzwall geplant. Die Lkw-Stellplätze reichen dabei bis ca. 140 m bzw. die zugehörige Verkehrsfläche bis ungefähr 120 m an das nächstgelegene Wohnhaus in der Adolf-Kolping-Straße heran.

Laut dem städtischen Bauamt ist derzeit eine abschließende Beurteilung des Vorhabens anhand der vorliegenden Unterlagen jedoch nicht möglich. Dabei bleibt außerdem festzustellen, dass die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Wesentlichen wie folgt widerspricht: Die nach der Baunutzungsverordnung maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 wird deutlich überschritten. Die im Norden des Geltungsbereiches geplante Grünfläche mit Pflanzgebot, die für die Errichtung eines Lärmschutzwalles vorgesehen ist, wird überplant. Vorgesehen sind hier Pkw-Stellplätze und die Zufahrt zu den Lkw-Stellplätzen. Der Bebauungsplan schließt für den betroffenen Bereich Einzelhandelsbetriebe aller Art aus.

Voraussetzungen für die notwendigen Befreiungen für den Teil des Vorhabens, der innerhalb des Bebauungsplangebiets liegt, liegen nicht vor. Auch die Bedingungen für eine Genehmigung für den Teil des Vorhabens, der im Außenbereich liegt, sind nicht gegeben. Festzustellen ist dabei vor allem, dass die Lkw-Stellplätze sehr nah an das Wohngebiet im Nordosten heranreichen. Hierzu wird angemerkt: Bereits 1999 wurde bei der Aufstellung der Bebauungspläne im Bereich der Autobahnanschlussstelle Selb-West eine umfassende schalltechnische Untersuchung durchgeführt, bei der alle geplanten und bestehenden Gewerbeflächen bzw. Betriebe im maßgeblichen Bereich berücksichtigt wurden. Bereits damals konnten die neuen Gewerbeflächen nur mit einer reduzierten zulässigen Schallemission festgesetzt werden. Aktuell wurde das Gebiet im Rahmen der laufenden Gewerbegebietsfestsetzung für das Areal nordwestlich der Autobahnanschlussstelle erneut schalltechnisch untersucht, da zwischenzeitlich durch die Windenergieanlagen bei Vielitz zusätzliche Schallquellen zu berücksichtigen sind. Dabei wurde für den maßgeblichen Immissionsort in der Nähe zum jetzigen Vorhaben das maximal zulässige Maß ausgeschöpft. Ein Heranrücken von Betrieben und Einrichtungen, die eine weitere Immission verursachen, würde bei diesen Immissionsorten unweigerlich zu einer Überschreitung der noch vertretbaren Immissionen führen. Der Umstand, dass auch die Planung für das Vorhaben einen Lärmschutzwall vorsieht, ändert nichts an der Tatsache, dass das Vorhaben zu erhöhten Immissionen führen würde. Dem könnte wohl nur durch eine spürbare Einschränkung des neu geplanten Gewerbegebiets entgegengewirkt werden.

Erwin Benker und Roland Schneider (beide CSU/FWS) lehnten vor allem aus Lärmschutzgründen den Autohof ab, insbesondere, da man das angrenzende Wohngebiet als attraktiv, auch im Hinblick auf noch freie Baugrundstücke, betrachtet. Grundsätzlich sei der angefragte Platz für einen Autohof daher verkehrt. Selbiges sieht auch Rudolf Kirschneck (SPD) zwar so, betrachtet aber auch die möglichen positiven Aspekte eines Autohofs in direkter Näher zu Selb. Daher fragte er zu möglichen Alternativen nach. Von der städtischen Verwaltung galt es allerdings lediglich baurechtlich zu prüfen, ob diese explizit angefragte Fläche für die Planungen in Fragen kommen könnte, berichtete ihm Bauamtsleiter Helmut Resch.

 

selb-live.de – Michael Sporer

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