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4.7.2019 – Die Straßenausbaubeitragssatzung, gerne auch STRABS abgekürzt, ist schon länger Geschichte. Haus- und Grundbesitzer in Bayern müssen seit 1. Januar 2018 nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen

Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat zu diesem Stichtag das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In der Folge wurde ein Härtefallfonds eingerichtet und mit einer Summe von 50 Millionen Euro ausgestattet, auf die Beitragszahler/innen, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden, ab sofort zugreifen können.

Dies betrifft allerdings keine Bürgerinnen und Bürger aus Selb. Darüber informiert die Stadtverwaltung. Sie erklärt: „Ab Satzungserlass im Jahr 2014 haben die durchgeführten Instandsetzungs- und Unterhaltsarbeiten keine Beitragspflicht ausgelöst. Aufgrund Kanalschäden mussten 2015, zwingend und unaufschiebbar, zwei beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die erhobenen Beiträge für Privatanlieger unterschritten eine Beitragshöhe von 2.000 €. Da die Belastung durch Bescheid jedoch mindestens 2.000 € betragen muss, scheidet ein Härteausgleich für geleistete Straßenausbaubeiträge im Stadtgebiet Selb für diesen Personenkreis aus. Bei zwei weiteren Beitragszahlern wurde der Selbstbehalt von 2.000 € überschritten. Hier handelt es sich jeweils um Unternehmen, die allerdings aufgrund der vorgegebenen Einkommensgrenze keinen Härteausgleich zu erwarten haben. Für Rückfragen steht die Stadt Selb (Frau Ingrid Rothenhagen, Bauverwaltung, Tel.: 09287/883 162) gerne zur Verfügung.

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